Frist: Auf die Verträge kommt es an
Bei einer Immobilie im Privatvermögen kann ein Veräußerungsgewinn steuerpflichtig sein, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen. Entscheidend sind grundsätzlich die Daten der bindenden notariellen Kaufverträge. Kaufpreiszahlung, Schlüsselübergabe und Grundbucheintrag bestimmen diesen Zeitraum normalerweise nicht. Haben Sie am 13. September 2016 gekauft, endet die Zehnjahresfrist mit Ablauf des 13. September 2026. Ein Verkauf ab dem 14. September 2026 liegt außerhalb dieser Frist. Der Rechner zeigt deshalb sowohl das Fristende als auch den ersten Tag danach. Bei aufschiebenden Bedingungen, bindenden Angeboten oder anderen besonderen Vertragsgestaltungen kann die zeitliche Einordnung abweichen. Prüfen Sie die tatsächlichen Urkunden, bevor Sie einen Verkaufstermin festlegen. Die Fristregel betrifft private Verkäufe; bei Betriebsvermögen gelten andere Maßstäbe.
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; §§ 187, 188 BGB